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Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgs-angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.
Aufgaben der Kirchenverwaltung Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten . Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen .

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Dr. Christian Karl Steger
Pfarrer
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Peter Wißling
Kirchenpfleger |
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Roland Konrad |
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Ludwig Liebst
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Hermann Thaller |
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Kornelia Weiß |
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Norbert Zapf |
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